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1. Mannschaft 2015/16

VfB Waldshut - FC Steinen 3:0 (Urteil)

Jetzt ist es auch offiziell. Das am Ostersamtsag abgesetzte Heimspiel gegen den FC Steinen wird mit 3:0 für den VfB Waldshut gewertet. Das Bezirkssportgericht Hochrhein hat im Urteil 00582-15/16-BSGB/HRH so entschieden:

Das am 26.03.2016 wegen Verzichtsleistung des FC Steinen-Höllstein ausgefallene Verbandspiel der Bezirksliga Hochrhein, VfB Waldshut - FC Steinen-Höllstein, wird gemäß § 46 Ziffern 1c und 2b der Spielordnung mit 3:0 Toren und 3 Punklten für VfB  Waldshut als gewonnen, mit 0:3 Toren und 0 Punkten für FC Steinen-Höllstein als verloren gewertet. Auf Verlangen des VfB Waldshut hat der FC Steinen-Höllstein bis zum 30.06.2016 mit der ersten Mannschaft dort ein Freundschaftsspiel auszutragen. Gemäß § 34 RuVO wird der FC Steinen-Höllstein mit einer Geldstrafe belegt.

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