Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht für Einreisen aus Grenzregionen

Verfasst von SBFV-Team am .

Der SBFV (südbadische Fußballverband) informiert uns am gestrigen Freitagabend 16.10.2020 um 22:16 Uhr mit einer Email-Nachricht zum Thema.

Sehr geehrte Vereinsvertreiter*innen,

soeben hat die Landesregierung die aktualisierte Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung veröffentlicht. Darin enthalten ist nun eine Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht für Einreisen aus Grenzregionen nach Baden-Württemberg.

Demnach besteht nun keine Quarantänepflicht mehr für Personen, die aus zum Risikogebiet erklärten Grenzregionen nach Baden-Württemberg einreisen und deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden andauert.

Grenzregionen sind die Mandatsgebiete der Oberrheinkonferenz und der Internationalen Bodenseekonferenz, die nicht auf deutschem Staatsgebiet liegen. In Frankreich sind dies die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin und in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Spieler aus diesen Gebieten können somit weiterhin ohne Quarantäne einreisen und an Spielen teilnehmen.

Sollten sich weitere Neuerungen oder Entwicklungen ergeben, werden sich umgehend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr SBFV-Team

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