Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs....

Verfasst von Thorsten Kratzner (SBFV) am .

...unter strengen Auflagen möglich

Sehr geehrte Vereinsvertreter/innen,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Mittwoch offiziell eine Öffnung der Freiluft-Sportanlagen für kommende Woche (11.5.) angekündigt. Unter welchen Voraussetzungen und Auflagen dies geschehen soll, wurde am Donnerstag durch eine Pressemitteilung des Kultusministeriums konkretisiert. Die dazugehörige Änderung der Corona-Verordnung liegt allerdings noch nicht vor, dies soll im Laufe des Freitag oder am Samstag erfolgen. Im Folgenden haben wir deshalb die Informationen des Kultusministerium zusammengestellt:

+++ Auszug aus der Pressemittelung des KM vom 7.5.2020 +++

Breiten- und Leistungssport ist im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich.

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Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – sogenannte Freiluftsportanlagen – hat das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. 

Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.

Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.

+++ +++ Die vollständig Pressemitteilung finden Sie hier +++ +++  

Somit ist ein Trainingsbetrieb im Fußball zwar möglich, aber mit starken Einschränkungen und strengen Auflagen. Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen.

Wir appellieren nachdrücklich an alle Vereine, die genannten Bedingungen streng einzuhalten. Darüber hinaus müssen Vereine vor Ort sicherstellen, dass der Trainingsbetrieb behördlich gestattet ist.

Vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wurde in Anlehnung an die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) entwickelten Leitpunkte ein Leitfaden zur „Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball“ entwickelt. Diesen finden Sie auf unserer Website unter: https://www.sbfv.de/wiederaufnahme-training

Mit sportlichen Grüßen

Thorsten Kratzner

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